ACAB Strafen
So sieht’s aus: Rauchpulver weiß, 500g PE-Schlauch
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ACAB Strafen
Wer Polizisten “A.C.A.B.” zuruft, macht sich wegen Beleidigung strafbar !
[...] In seinem Beschluss führt das Oberlandesgericht aus, es sei revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Tatrichter der genannten Buchstabenkombination den Sinngehalt „all cops are bastards“ beigemessen habe. Denn die Abkürzung „A.C.A.B.“ werde in Jugendsubkulturen und auch in der rechten Szene für diese englischsprachige Parole verwendet und andere Deutungen seien im vorliegenden Fall auszuschließen.
Die individuelle Bezeichnung eines Polizeibeamten („cop“) als „bastard“ sei sowohl in der englischen wie auch in der deutschen Sprache objektiv ehrverletzend und sei nach den Urteilsfeststellungen auch subjektiv gewollt als ehrverletzend geäußert worden, ohne dass es dazu irgendeinen Anlass gegeben hätte. [...]
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/07/10/acab-beleidigt-polizisten/
Bei einer Verurteilung muss der Angeklagte mit einer Geldbuße von ca. 200,00 Euro rechnen !
Interessant: Dafür sind T-Shirts mit dem Aufdruck ACAB nicht strafbar…
[...] Das Gericht weist in seiner Pressemitteilung darauf hin, es sei anders zu beurteilen, wenn sich die Buchstabenfolge „A.C.A.B.“, zum Beispiel als Aufdruck eines T – Shirts, ohne nähere Bezeichnung gegen eine nicht abgegrenzte Personenmehrheit von Polizeibeamten richtet. In diesen Fällen kann es sich um eine nicht ausreichend konkretisierbare Kollektivbezeichnung handeln. Diese wäre straflos. [...]

Bitte warten ...
bin mit ner acab-jacke in die…baracke zur zeugenaussage gegangen und kam raus mit ner anzeige
nur komisch das des auf der strasse keen interessiert hat sondern nur in dem ….stall
bin ja mal gespannt was da auf mich zu kommt
stulli - 4. Februar 2011 um 01:07 Uhr
Beim 2 Ligaspiel Paberborn : Bielefeld sind wir nach dem Spiel mit einem Bus zum Bahnhof geleitet worden im inneren wurd dann .. A.C.A.B. All Cops are bastards gesungen .. die “netten Polizisten” im inneren des Buses hat das wohl nicht so ganz gefallen. Kaum aus dem Bus ausgestiegen wurden einzelne PErsonen an einen netten Bauzaun gedrueckt und “freundlich mit Knien usw im Rücken” nach den Personalien gefragt..
PAar wochen später kam dann die Aussage bei den örtlichen SkB´s und jetzt am Wochenende kam ein “strafbescheid über 30 Tagessätze zu je 25 Euro” ein .. sprich 750 Euro ..
Jetzt die Frage : zum Anwalt und es auf eine Gerichtcsverhandlung hinaus laufen lassen ??
Mfg
DSC1905 - 7. Februar 2011 um 10:03 Uhr