Beschlagnahmung war rechtswidrig
Beschlagnahmung war rechtswidrig
Ultras Regensburg informieren
Was war passiert : Bei einer dieser Durchsuchungen entdeckten die Beamten im Rucksack eines UR-Mitgliedes die erste Ausgabe des donaustadtkURiers, der regelmäßig erscheinenden Heimspielzeitung der Ultras Regensburg. Ein Formfehler unsererseits – uns fehlte das rechtliche Wissen, dass auf diesen Blättern ein Impressum von Nöten wäre, zudem war dies in der Vergangenheit nie ein Problem – veranlasste die Polizisten, den Besitzer der Zeitschriften über eine halbe Stunde im Polizeirevier festzusetzen, sowie die komplette Auflage des donaustadtkURiers zu beschlagnahmen.
Laut dem Urteil: So kam es am 15. Januar 2008 zur Gerichtsverhandlung vor dem Regensburger Verwaltungsgericht, in der offenbar schnell klar wurde, wer aus jener als Sieger hervorgehen würde. Erwähnt sei hier ein Kommentar des Richters, in dem er feststellte, dass sich die Beamten in dieser Situation kaum rechtswidriger verhalten hätten können. 2 Wochen später erreichte uns nun das Urteil, dass das Verhalten der Polizei für rechtswidrig erklärt würde.
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