Polizei Hamburg: Gefahrengebiet
Am kommenden Sonntag findet um 13:30 Uhr im Millerntorstadion das Spiel der 2. Fußballbundesliga FC St. Pauli gegen FC Hansa Rostock statt. Wegen massiver Fanausschreitungen in der Vergangenheit bei den Spielen dieser Fußballklubs hat die Polizei Hamburg dem FC St. Pauli im Vorwege der jetzigen Spielbegegnung per Verfügung untersagt, Karten an den FC Hansa Rostock abzugeben. Der Verein beschritt daraufhin den Rechtsweg bis zum Oberverwaltungsgericht Hamburg, wo die Beschwerde letztlich zurückgewiesen wurde.
Als Reaktion auf das Verbot des Kartenverkaufs an die Gästefans meldete eine Person im Namen der “Fanszene Rostock e.V.” einen Aufzug für den Sonntag von 11:00 bis 13:30 Uhr mit dem Tenor “Gegen polizeiliches Kartenverbot in Fußballstadien!” vom Paul-Nevermann-Platz in die unmittelbare Nähe des Millerntorstadion an. Der Veranstalter rechnet mit 2.000 Teilnehmern. Nach Kooperationsgesprächen bestätigte die Versammlungsbehörde die Anmeldung mit der beschränkenden Auflage einer stationären Versammlung im Bereich Ernst-Merck-Straße/Glockengießerwall. Der Anmelder lehnte diese Auflage ab und beschritt daraufhin den Rechtsweg zum Verwaltungsgericht Hamburg. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg steht noch aus.
Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre ist bei Aufeinandertreffen von Problemfans dieser beiden Fußballvereine mit gewalttätigen Auseinandersetzungen zu rechnen. Um den Gefahren konsequent begegnen zu können, richtet die Polizei Hamburg am Sonntag, 22.04.2012, in der Zeit von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr, ein “Gefahrengebiet Stadionumfeld/St. Pauli” ein.
Das Gefahrengebiet hat folgende örtliche Begrenzungen:
Nördliche Begrenzung
Stresemannstraße, Schanzenstraße, Augustenpassage, Schlachthofpassage, Marktstraße, Vor dem Holstentor, Holstenglacis, Bei den Kirchhöfen, U-Bahnhof Feldstraße
Östliche Begrenzung
Jungiusstraße, Gorch-Fock-Wall, Johannes-Brahms-Platz, Holstenwall, Ludwig-Erhard-Straße, Neumeyerstraße, Venusberg, Hafentor, U-Bahnhof St. Pauli
Südliche Begrenzung:
Landungsbrücken (Wassergrenze), St. Pauli Hafenstraße, St. Pauli Fischmarkt, U/S-Bahnhof St. Pauli Landungsbrücken
Westliche Begrenzung:
Pepermölenbek, Kleine Freiheit, Bernstorffstraße, S-Bahnhof Reeperbahn Das Gefahrengebiet gilt einschließlich der aufgeführten Straßenzüge.
In dem Gefahrengebiet können Polizeibeamte lageabhängig Personen und mitgeführte Sachen kontrollieren, Platzverweise erteilen, Aufenthaltsverbote aussprechen und Personen in Gewahrsam nehmen.