Ultras Ultra Hooligans Hools

Infos aus der Fanszene – Die Wahrheit ist oft schmerzhaft!
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Ultras Forum

Mai
16

Düsseldorf – Hertha

Fans aus Düsseldorf stürmen vor dem Abpfiff den Platz, Elfmeterpunkt wird geklaut, Bengalos und Rauchbomben werden gezündet – “Comedy vom Feinsten”, so ein User aus dem Forum.

Darf dieses Spiel eigentlich gewertet werden? Wie hoch wird die Strafe des DFB ausfallen, denn da waren die Ausschreitungen der Dynamos in Frankfurt ein Klacks dagegen. Damals gab es zunächst Ausschluß aus dem Wettbewerb, später dann nur 100.000 Euro Strafe.

http://www.ultras.ws/duesseldorf-gegen-hertha-t11618-s80.html#599556

Mrz
27

Fußballmafia DFB!

oder auch Scheiß DFB, fick dich DFB – so in etwa konnte man gestern beim Spiel zwischen Union Berlin und Eintracht Frankfurt durchweg Kritik am Deutschen Fußballbund vernehmen, und zwar von beiden Fanlagern. Ein Verband, welcher mit seinen Sinnlos-Strafen und etlichen Verfehlungen in puncto Pyrotechnik längst keinen Rückenhalt mehr bei seinen Mitgliedern in den Vereinen und auch den tausenden Fans in den deutschen Stadien geniest.

Weg mit diesen alten bornierten Betonköpfen an der Spitze des deutschen Fußball`s! Es wird Zeit für einen Wandel, damit unser Fußball wie wir ihn mögen, nicht zu Grunde geht.

Mrz
16

Die Ultras Frankfurt beziehen Stellung zu: „Wir wollen versuchen, unsere Fans mit in die Verantwortung zu nehmen. Daher planen wir, 50.000 Euro an die Deutsche Knochenmarkspenderdatei DKMS zu stiften und von diesem Betrag bis zum Saisonende jedes vom DFB ausgesprochene Bußgeld abzuziehen“, sagte der für die Fan-Arbeit zuständige Vorstand Klaus Lötzbeier bei einem Pressetermin in Frankfurt. “

Spendenankündigung der Eintracht Frankfurt Fußball AG
Ein völlig abstruser Vorstoß im vielzitierten „Kampf gegen die Pyrotechnik“ kam gestern von der Eintracht Frankfurt Fußball AG.
An sich lobenswert, dass man sich in der Vorstandsetage entschlossen hat, 50.000 EUR an die DKMS (www.dkms.de) zu spenden, auch wenn der Betrag im Vergleich zum Millionenetat nicht wirklich ins Gewicht fällt – immerhin. Der damit verbundene Appell, dass man sich der Wertigkeit solcher Geldbeträge besser bewusst werden sollte, klingt allerdings aus dem Munde von Vertretern eines millionenschweren Unternehmens aus einer solchen Branche, in der regelmäßig mit Unsummen hantiert wird, wie Hohn.

An dieser Stelle sei auch erwähnt, dass die Frankfurter Fanszene in den letzten Jahren mit den 2 „Wir tragen den Adler im Herzen“ – Aktionen oder auch den 2 Benefizturnieren des EFC Bockenheim allein durch das Engagement und die Beteiligung von Fans Summen in ähnlicher Größenordnung erzielte und für sinnvolle Zwecke spendete – ohne, dass die Eintracht Frankfurt Fußball AG sich daran beteiligte. Im Gegenteil, im Falle von „Wir tragen den Adler im Herzen“ wurde sogar gezielt versucht, die Aktion zu torpedieren!

Komplett zynisch ist nun allerdings die Einschränkung, den Spendenbetrag von 50.000 EUR jeweils zu verringern, wenn die Eintracht vom DFB eine Strafe erhält – ob jetzt wegen Pyrotechnik oder anderen Verfehlungen, beispielsweise Becherwürfen oder sonstigen Dingen, die der DFB nun grade sanktionierenswert findet.
Um es klar zu sagen: Damit wird auf dem Rücken von Krebspatienten versucht, etwas zu regulieren, was einem nicht in den Kram passt, das Denunziantentum in der Kurve zu fördern und das ganze wird noch als gute Tat verkauft – schlichtweg widerlich und unfassbar überhaupt auf die Idee zu kommen, eine so ernste Sache wie die Bekämpfung von Leukämie für eigene Zwecke und die Interessen eines Fußballvereins instrumentalisieren zu wollen.

Die Aktion zeigt die Hilflosigkeit der Verantwortlichen und anstatt sich in der Vergangenheit ernsthaft mit den stattgefundenen, vielfältigen Bemühungen, diesen sinnlosen DFB-Sanktionierungsmechanismus auszuhebeln, zu befassen, kommt man nun auf die Idee, unterschwellig Leuten, die sich nicht „regelkonform“ verhalten, vorzuwerfen, sie würden schwer kranken Menschen Schaden zufügen.

Schäm dich in Grund und Boden, Eintracht Frankfurt Fußball AG!

mehr – http://www.ultras.ws/eintracht-frankfurt-t1141-s3072.html#576611

Feb
29

Kaiserslautern: Nazis vs. Itay Shechter

So berichtet der Focus: Rassistische Hooligans des 1. FC Kaiserslautern haben den israelischen Profi Itay Shechter mit Nazi-Rufen beleidigt. Landesvater Beck schämt sich und die Polizei ermittelt. Der Zentralrat der Juden fordert harte Strafen.

Eine Gruppe von Anhängern des Pfälzer Vereins tauchte am Trainingsplatz auf und beschimpfte den israelischen Profi Itay Shechter als „Drecksjuden“. Zudem zeigten sie den Hitlergruß, Shechter sagte dazu: „Ich habe gehört, dass jemand was gerufen hat. Aber ich wollte gar nicht hören, was gerufen wurde.“

Der Verein erklärte, dass die Gruppe von Hooligans bereits seit Langem Stadionverbot habe; trotzdem teilte die Polizei mit, die Rechtsradikalen „aus deeskalierenden Gründen“ nicht vom Gelände verwiesen zu haben. Für Dr. Dieter Graumann, den Präsident des Zentralrats der Juden, ist der den Vorfall nicht nachzuvollziehen

Feb
17

Schickeria München: Student der Politikwissenschaft verurteilt

2 Jahre Gefängnis auf Bewährung für einen Wiederholungstäter: Wegen seiner Beteiligung am Übergriff auf Beamte der Bundespolizei am Würzburger Hauptbahnhof hat das Amtsgericht Würzburg am Dienstag einen 29-jährigen Anhänger des FC Bayern München verurteilt. Der Student der Politikwissenschaften aus München ist Gründungsmitglied der als gewaltbereit eingestuften Gruppierung „Schickeria München“ und kam nicht zum ersten Mal mit dem Gesetz in Konflikt.

Auch beim Überfall einer Gruppe Schickeria-Fans auf friedliche Anhänger des 1. FC Nürnberg auf der Raststätte Würzburg im Mai 2007 war der Angeklagte dabei. Er war Reiseleiter in einem der Schickeria-Busse: „Die Leute haben auf sein Kommando gehört“, so Richter Peter Wohlfahrt, der den 29-jährigen damals per Strafbefehl zu einer hohen Geldstrafe verurteilte. Durch einen Flaschenwurf verlor die Ehefrau eines Nürnberger Busfahrers auf einer Seite ihr Augenlicht. Als Konsequenz daraus „wirken wir darauf ein, dass keine Flaschen mehr geworfen und keine Waffen eingesetzt werden“, sagte der 29-Jährige vor Gericht.

Am 22. August 2009 auf dem Würzburger Hauptbahnhof waren es Schläge und Tritte, mit denen gut 30 Bayern-Fans gemeinsam auf einen Beamten der Bundespolizei losgingen, der einen der ihren festnehmen wollte. Der heute 41-Jährige, der von seinen Kollegen unter Einsatz von Schlagstöcken und Pfefferspray aus den Händen der Angreifer befreit werden musste, erlitt Rippenbrüche und Prellungen.

Das Schöffengericht sah es als erwiesen an, dass auch der 29-Jährige an der überfallartigen Befreiungsaktion auf dem Bahnsteig beteiligt war, und verurteilte ihn wegen gefährlicher Körperverletzung, Widerstand und Gefangenenbefreiung. Als wesentliches Indiz diente den Richtern eine Mütze mit Blutspuren des Angeklagten, die nach der Tat auf den Gleisen gefunden wurde.

Nicht entscheidend für das Urteil sei es, ob der 29-Jährige selbst zugeschlagen oder getreten habe, so Wohlfahrt: „Er wusste genau, was dort passiert.“ Mit der Strafaussetzung zur Bewährung wolle das Gericht dem 29-Jährigen eine letzte Chance geben: „Sie sollten sich überlegen, ob es im Leben noch was anderes gibt als Fußball“, sagte Wohlfahrt. Als Bewährungsauflage soll der Student dem verletzten Polizisten 1.800 Euro Schmerzensgeld bezahlen, an Veranstaltungen der „Schickeria“ darf er nicht mehr teilnehmen. Ein bundesweites Stadionverbot hat er schon seit 2007.

http://www.ultras.ws/fc-bayern-muenchen-t3896-s5072.html

Feb
15

Viel Spass im Knast du Bastard!

Für den Tod eines Fußball-Fans von Lazio Rom ist ein italienischer Polizist verantwortlich gemacht worden. In der letzten Instanz wurde er zu einer Haftstrafe von neun Jahren und vier Monaten verurteilt.

Der Beamte hatte im Jahr 2007 den 27 Jahre alten Lazio-Anhänger auf einer Autobahnraststätte unweit von Arezzo tödlich getroffen. Das Gericht bestätigte damit das zweitinstanzliche Urteil, das 2010 wegen Totschlags gefällt worden war.

In erster Instanz war der Polizist im Juli 2009 wegen fahrlässiger Tötung zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte hatte betont, der tödliche Schuss habe sich versehentlich aus seiner Dienstwaffe gelöst. Er habe erst einen Warnschuss in die Luft abgegeben, der zweite Schuss habe sich beim Laufen gelöst. Er habe „auf niemanden gezielt“.

Gemäß der Vorschriften hätte der Polizist die Dienstwaffe nach dem Warnschuss weglegen müssen. Die zweite Kugel war offenbar durch die Heckscheibe in Sandris Auto eingedrungen.

mehr – http://www.ultras.ws/lazio-fan-erschossen-t3566-s368.html

Wir vergessen niemals!

Feb
06

Lebenslange Stadionverbote gefordert

Fußball-Anhänger fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) härtere Strafen und lebenslange Stadionverbote. “Wer die Masse der friedlichen Fans für das Ausleben seiner Gewaltgelüste missbraucht, muss notfalls ein lebenslanges Stadionverbot erhalten”, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme der DPolG.

Auch der Innenminister will künftig gewalttätige Fußballfans gesellschaftlich mehr isolieren und aus den Stadien aussperren: “Deshalb sollten Stadienverbote konsequenter und nachhaltiger durchgesetzt werden.” Schon im November hatte sich der Minister für ein lebenslanges Verbot ausgesprochen.

Aus Sicht der Polizei müssen außerdem die Vereine künftig mehr in die Pflicht genommen werden. Die Clubs seien auch für die An- und Abreise der Fußballfans verantwortlich. Denn polizeilich sei das Problem nur schwer zu lösen, da es nicht genügend Beamte gebe, um überall präsent zu sein.

Gewalt in Stadien wird die größte Herausforderung der Fußballverbände in den kommenden Jahren, sagte der DPolG-Vorsitzende. Deshalb fordere die Gewerkschaft “eine Strategie von allen Verantwortlichen, die einerseits konsequent gegen Gewalttäter vorgeht, andererseits die Prävention stärkt.”

Dazu heißt es in dem Positionspapier, dass zeitlich begrenzte Stadionverbote nicht einfach auslaufen dürften. Stattdessen sollen künftig Prognosen darüber erstellt werden, ob ein Betroffener möglicherweise wieder auffällig wird. Denn für manche gewalttätige Fans scheine ein Stadionverbot eher ein Symbol der Anerkennung zu sein, statt eine dauerhafte Abschreckung.

Fazit dieses “genialen Plans” der Polizeigewerkschaft: Weniger arbeiten, mehr Geld – durch noch härtere Strafen gegen Fußballfans. Wurde ja so bereits die letzten Jahre praktiziert – geholfen hat es bekanntlich nichts…

http://www.ultras.ws/lebenslange-stadionverbote-t11116.html

Jan
17

Urteil in 2. Instanz – Keine Strafen wegen ACAB-Banner!

Die Email von RA Benedikt Klas erreichte uns heute morgen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Anhang zu dieser E-Mail sende ich Ihnen ein aktuelles Urteil des LG Karlsruhe.

 

Dieses Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft Revision zum OLG Karlsruhe eingelegt hat. Dennoch kann es meines Erachtens sowohl für Ihre tägliche Arbeit als auch für eine Veröffentlichung/ Erwähnung auf Ihren interessanten Webseiten von Interesse sein.

 

Das Landgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 08.12.2011 (Az.: 11 Ns 410 Js 5815/11) die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen ein freisprechendes Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe vom 12.05.2011 verworfen und somit den Freispruch für einen Karlsruher Fan in 2. Instanz bestätigt. Dem Fan wurde vorgeworfen, beim Spiel Karlsruher SC gegen VFL Bochum im Herbst letzten Jahres einen Teil des Spruchbandes “A.C.A.B.” („All Cops Are Bastards“) hochgehalten zu haben. Der damalige Einsatzleiter der Polizei hatte sich hierdurch in seiner Ehre verletzt gefühlt und brachte den Tatbestand zur Anzeige. Strafantrag wurde zudem durch die Karlsruher Polizeipräsidentin Hildegard Gerecke gestellt.

 

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht Karlsruhe gegen den bislang polizeilich nicht in Erscheinung getretenen Angeklagten einen Strafbefehl über eine Geldstrafe in Höhe von 25 Tagessätzen, gegen den der Angeklagte durch seinen Verteidiger, den Unterzeichner, Einspruch einlegte. In der darauf folgenden Hauptverhandlung wurde der Angeklagte aus Rechtsgründen freigesprochen. In der mündlichen Urteilsbegründung wies der Richter darauf hin, dass es nicht seine Aufgabe sein, für gutes Benehmen zu sorgen, sondern Straftaten zu verurteilen. Eine strafbare Beleidigung sah er in dem „A.C.A.B. –Banner“ jedoch nicht. Gegen diesen Freispruch legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein, die nun von der nächsten Instanz verworfen wurde.

 

Die Staatsanwaltschaft sah in dem Hochhalten des Banners mit der Aufschrift „A.C.A.B.“ eine direkt ausgesprochene strafbare Beleidigung der beim Fußballspiel anwesenden Polizeibeamten und forderte im Plädoyer erneut eine Verurteilung des Angeklagten. Der Unterzeichner als Verteidiger des Angeklagten wies dagegen darauf hin, dass aus dem Kontext deutlich wird, dass hier lediglich in pauschaler und überspitzter Form Kritik an „der Polizei“ als Ganzes geübt werden sollte, da insbesondere Fußballfans häufig Erfahrungen mit unverhältnismäßigen Polizeimaßnahmen machen. So wurden direkt zuvor Spruchbänder mit den Aufschriften „Stuttgart 21 zeigt: Polizeigewalt kann jeden treffen!“ und „BFE-Einheiten abschaffen!“ hochgehalten. Der Unterzeichner machte als Verteidiger des Angeklagten deutlich, dass hier somit allenfalls eine nach der „Soldaten-sind-Mörder-Rechtsprechung“ des Bundesverfassungsgerichts straflose Kollektivbeleidigung vorliegt. Insbesondere wäre es falsch, von einer Individualisierung der Beleidigung auszugehen, nur weil sie zwangsläufig von den im Stadion anwesenden Polizisten gelesen wird.

 

Das Landgericht Karlsruhe schloss sich dieser Auffassung an und hielt den Freispruch des KSC-Fans aufrecht. Das Gericht stellte in der mündlichen Urteilsbegründung fest, dass die Gerichte wenn sich – wie vorliegend – aus dem Kontext und den äußeren Umständen Anhaltspunkte ergeben, die eine andere Deutung als die der Staatsanwaltschaft zumindest als möglich erscheinen lassen, eine zur Bestrafung führende Deutung einer Aussage bzw. eines Banners nur dann zugrunde legen dürfen, wenn sie zuvor die anderen Deutungsmöglichkeiten mit überzeugenden Gründen ausgeschlossen haben, was hier nicht der Fall ist. Alles andere würde gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Artikel 5 Grundgesetz verstoßen.

 

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und verbleibe

 

mit freundlichen Grüßen aus Karlsruhe

 

Benedikt Klas, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht

Das folständige Urteil kann hier per PDF heruntergeladen werden!

Jan
13

Rund viereinhalb Jahre nach einer Attacke auf den deutschen FIFA-Schiedsrichter Herbert Fandel bei einer Partie in Kopenhagen ist ein dänischer Fußballfan zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden.  Der 33-Jährige muss 1,87 Millionen Kronen (etwa 250 000 Euro) Schadensersatz an den dänischen Fußballverband (DBU) zahlen, wie ein Berufungsgericht entschied. Die Richter verdoppelten damit die in der ersten Instanz im Jahr 2009 verhängte Summe.

Der nach einem Angriff auf Schiedsrichter Herbert Fandel zu einer hohen Geldstrafe verurteilte Hooligan kann auf finanzielle Hilfe mehrerer dänischer Nationalspieler hoffen. So sollen unter anderem Leon Andreasen von Hannover 96 und Torwart Thomas Sörensen bereit sein, auf Prämien zugunsten des Mannes zu verzichten. Dies berichtete die Boulevardzeitung “Ekstra Bladet”.

Jan
02

Der 19 Jahre alte Wesley van W., der am Dienstag mit seiner Torwartattacke den Abbruch des niederländischen Pokalspiels zwischen Ajax Amsterdam und AZ Alkmaar verursacht hatte, ist ein alter Bekannter der Polizei und Justiz. Im Frühjahr hatte der Hooligan, dem in Amsterdam im Vorjahr ein Stadionverbot von drei Jahren auferlegt worden war, eine kurze Strafe wegen Hehlerei abgesessen. Das schreibt die Tageszeitung De Volkskrant. Zudem hat er an seinem Wohnort in Almere Hausverbot in einem Supermarkt, weil er dort in der Getränkeabteilung auf Flaschen uriniert hatte.

Ajax Amsterdam verlängerte unterdessen das gegen Wesley van W. verhängte Stadionverbot von drei auf 30 Jahre. Somit darf er sich an Spieltagen nicht im und am Stadion sowie in der Amsterdamer Innenstadt aufhalten. Es ist das längste Stadionverbot, das Ajax jemals ausgesprochen hat. Über ein landesweites Stadionverbot entscheidet in den nächsten Wochen der niederländische Fußball-Verband KNVB.

mehr – http://www.ultras.ws/niederlande-t2914-s536.html