ACAB Strafen
So sieht’s aus: Rauchpulver weiß, 500g PE-Schlauch
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ACAB Strafen
Wer Polizisten “A.C.A.B.” zuruft, macht sich wegen Beleidigung strafbar !
[...] In seinem Beschluss führt das Oberlandesgericht aus, es sei revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Tatrichter der genannten Buchstabenkombination den Sinngehalt „all cops are bastards“ beigemessen habe. Denn die Abkürzung „A.C.A.B.“ werde in Jugendsubkulturen und auch in der rechten Szene für diese englischsprachige Parole verwendet und andere Deutungen seien im vorliegenden Fall auszuschließen.
Die individuelle Bezeichnung eines Polizeibeamten („cop“) als „bastard“ sei sowohl in der englischen wie auch in der deutschen Sprache objektiv ehrverletzend und sei nach den Urteilsfeststellungen auch subjektiv gewollt als ehrverletzend geäußert worden, ohne dass es dazu irgendeinen Anlass gegeben hätte. [...]
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/07/10/acab-beleidigt-polizisten/
Bei einer Verurteilung muss der Angeklagte mit einer Geldbuße von ca. 200,00 Euro rechnen !
Interessant: Dafür sind T-Shirts mit dem Aufdruck ACAB nicht strafbar…
[...] Das Gericht weist in seiner Pressemitteilung darauf hin, es sei anders zu beurteilen, wenn sich die Buchstabenfolge „A.C.A.B.“, zum Beispiel als Aufdruck eines T – Shirts, ohne nähere Bezeichnung gegen eine nicht abgegrenzte Personenmehrheit von Polizeibeamten richtet. In diesen Fällen kann es sich um eine nicht ausreichend konkretisierbare Kollektivbezeichnung handeln. Diese wäre straflos. [...]








