Menschenrechtsverletzung mitten in Deutschland
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Menschenrechtsverletzung mitten in Deutschland
Deutschland ein Fall für http://www.amnesty.de/
Kommentar : Fussball das Spiegelbild der Gesellschaft
Hamburg / Leipzig: Nach den brutalen Übergriffen seitens der Polizei auf die Fans des FC Sachsen Leipzig, hat nun endlich auch der Veranstaltungsleiter an diesem Tag vom HSV, Herr Ulrich Großer angerufen und sich im Namen des HSV bei allen verletzten Fussballfans aus Leipzig entschuldigt. Bis jetzt haben sich 13 Geschädigte bzw. Zeugen gemeldet, um den falschen Polizeibericht sowie die unglaublichen Unterstellungen der Hamburger Presse ( Abendblatt ) im Zusammenhang mit einem angeblichen Messerstich gegen einen Polizisten zu widerlegen. Polizisten hatten die Hunde ohne Maulkorb auf Fans gehetzt, dabei wurde auch ein Polizist durch den Biss verletzt. Ein Video von der Aktion, welches ein Fan gefilmt hatte, wurde durch die Polizei nach der Aktion gelöscht.
mehr: HSV 2 – FC Sachsen Leipzig [10.04.09]
***
Paderborn / Berlin: Am Dienstagabend fand in der Geschäftsstelle des 1. FC Union Berlin e.V. ein erstes Treffen zum Thema „Polizeieinsatz in Paderborn“ statt. An dem Treffen nahmen u.a. Vertreter der Fan- und Mitgliederabteilung des 1. FC Union Berlin e.V., des Eisernen V.I.R.U.S. e.V., der Sicherheitsbeauftragte des Vereins, Sven Schlensog, und die Fanbetreuung teil. Im Beisein von Rechtsanwalt Dirk Gräning und Axel Pannicke vom Fanprojekt Berlin wurden zunächst die Ereignisse am Bahnhof von Paderborn noch einmal zusammengefasst und Strategien für das weitere Vorgehen diskutiert. Einig waren sich die Beteiligten, dass alle Hebel in Gang gesetzt werden sollen, damit die Verantwortlichen für die katastrophale Einsatzführung zur Rechenschaft gezogen werden. Polizisten waren gegen friedliche Fans aus Berlin mit übermotivierter Härte vorgegangen und hatten beim Polizeieinsatz zahlreiche Fans verletzt.
mehr: SC Paderborn – Union Berlin [05.04.09]
Morgen kommt Dynamo Dresden zum Punktspiel der 3.Liga nach Paderborn ! [...] Dynamo-Fanbeauftragter Martin Börner hat längst den Kontakt zur Paderborner Polizei gesucht. Natürlich habe er von den Vorfällen am Paderborner Hauptbahnhof vor rund 14 Tagen gehört. Derartige Eskalationen befürchtet er morgen nicht. “Die Fans von Union Berlin und Dynamo Dresden kann man nicht eins zu eins miteinander vergleichen. Jede Fanszene ist anders”, ist der 26-Jährige überzeugt. [...]
und jeder weiss, dass Dresden ganz anders ist…
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Die Liste ist lang, zuletzt gab es auch grobe Zwischenfälle beim Spiel von Arminia Bielefeld – VfL Wolfsburg [21.03.09] Bei dem Bundesligaspiel wurde ein Kind so schwer von Polizisten verletzt, dass es ins Krankenhaus geschafft werden musste. Die Eltern des geschädigten Kindes haben inzwischen Anzeige gegen die Prügelpolizisten gestellt. [...] Die Polizei soll versucht haben, den am Boden liegenden Fan durch Schlagstockhiebe und Tritte zum Aufstehen und Weiterlaufen zu bewegen. Erst nach dem energischen Einschreiten einiger Fans sollen die Beamten von dem schwer verletzten Fan, der zeitweise sogar bewusstlos war, abgelassen haben [...]

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Welche Rechte hat man noch? – ein Fallbeispiel (Menschenrechte)
LEBENSLAUF 05-2011
… endlich fruchtete meine Oppositionshaltung im Juni/Juli 1989
hatte ich erste Kontakte zum Neuen Forum, hier konnte ich mit helfen und aktiv werden.
Ab Mitte Oktober 1989 wurde ich Mitglied SDP der DDR
von Mai 1990 bis zur Amtsbildung (Amt Oberkrämer)
im August 1992 war ich hauptberuflich Bürgermeister
1990 stellte ich mehrere Rehabilitierungsanträge, die dann aber beim
neuen Innenministerium (ab 1992) nicht bearbeitet wurden
Bei der Amtsbildung wurde ich aus dem Amt gemobbt und als Mobbing opfer (von 1991 -1996) bekam ich keine Anstellung, ich war arbeitslos.
Ende 1992 bis Ende 1993 hatte ich eine Fortbildungsmaßnahme, eine
Anpassungsausbildung für kaufmännische Angestellte
1994 war ich wieder arbeitslos
1995 ABM – Naturwacht
1996 Unfall mit Schädel-Hirn-Trauma – und erhalte eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, 70 % schwerbehindert
1998 weiterer Unfall, ein systematischer Aufbau meiner Gesundheit wurde und
wird immer noch notwendig
Ca. 1997 entschied ich mich aus der SPD auszutreten, schon lange fand ich hier keine Heimat mehr.
2004 – 2008 Zeugenermittlung und weiterer Antrag auf Rehabilitierung stellte ich beim Innenministerium,
bis 18.01.2007 Rechtsanwältin Gabriele Frommherz, (erste Anwältin) und viel Hoffnungen …
auf ( Warteliste“ III/Reha-18772)
Im Nov. 2007 hatte ich mich dann entschlossen Klage zu erheben, ./. Ministerium des Innern beim Verwaltungsgericht Potsdam wegen Untätigkeit , die Klage nahm ich am 03.02.2009 unüberlegt wieder zurück,
Versprochene Hilfszusagen erwiesen sich als Täuschung und deshalb hatte ich am
09.11.2009 erneut wegen Untätigkeit gegen das Innenministerium geklagt.
10.05.2010 Erweiterung der Klage vom 09.11.2009
25.05.2010 Verfassungsklage Antrag
07.12.2010 Klageantrag Körperverletzung als Verwaltungsklage
13.12.2010 Klage wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht Potsdam
ab 25.01.2011 RA Dr. Ingo-Jens Tegebauer
08.04.2011 Petition vor dem Landtag Brandenburg Nr. 1148/5
ab Mai 2011 Rechtsanwalt Hans – Heinrich Dördrechter
ab Mai 2011 Gabriele Frommherz – Rechtsanwältin
28.04.2011 Beschwerde vor dem Europäischen Gericht für Menschenrechte in Straßburg
Rechtsanwalt Dr. Ingo-Jens Tegebauer, LL.M. –
tegebauer@gmx.de
0651 – 99 405 – 01
Rechtsanwalt Hans – Heinrich Dördrechter
RA-Doerdrechter@t-online.de
02254 – 5751 / 969990
Gabriele Frommherz – Rechtsanwältin – kanzlei-frommherz@arcor.de
Sie wurde vom IM (ge)mobbed … 2005/06
03304-3942-0
Martina König-Haase
Fachärztin für Psychiatrie
16727 Velten
03304 – 31878
Raschke, Joachim - 2. Juni 2011 um 07:47 Uhr
Ein Fallbeispiel (Menschenrechtsverletzungen in Deutschland)
LEBENSLAUF 05-2011
… endlich fruchtete meine Oppositionshaltung im Juni/Juli 1989
hatte ich erste Kontakte zum Neuen Forum, hier konnte ich mit helfen und aktiv werden.
Ab Mitte Oktober 1989 wurde ich Mitglied SDP der DDR
von Mai 1990 bis zur Amtsbildung (Amt Oberkrämer)
im August 1992 war ich hauptberuflich Bürgermeister
1990 stellte ich mehrere Rehabilitierungsanträge, die dann aber beim
neuen Innenministerium (ab 1992) nicht bearbeitet wurden
Bei der Amtsbildung wurde ich aus dem Amt gemobbt und als Mobbing opfer (von 1991 -1996) bekam ich keine Anstellung, ich war arbeitslos.
Ende 1992 bis Ende 1993 hatte ich eine Fortbildungsmaßnahme, eine
Anpassungsausbildung für kaufmännische Angestellte
1994 war ich wieder arbeitslos
1995 ABM – Naturwacht
1996 Unfall mit Schädel-Hirn-Trauma – und erhalte eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, 70 % schwerbehindert
1998 weiterer Unfall, ein systematischer Aufbau meiner Gesundheit wurde und
wird immer noch notwendig
Ca. 1997 entschied ich mich aus der SPD auszutreten, schon lange fand ich hier keine Heimat mehr.
2004 – 2008 Zeugenermittlung und weiterer Antrag auf Rehabilitierung stellte ich beim Innenministerium,
bis 18.01.2007 Rechtsanwältin Gabriele Frommherz, (erste Anwältin) und viel Hoffnungen …
auf ( Warteliste“ III/Reha-18772)
Im Nov. 2007 hatte ich mich dann entschlossen Klage zu erheben, ./. Ministerium des Innern beim Verwaltungsgericht Potsdam wegen Untätigkeit , die Klage nahm ich am 03.02.2009 unüberlegt wieder zurück,
Versprochene Hilfszusagen erwiesen sich als Täuschung und deshalb hatte ich am
09.11.2009 erneut wegen Untätigkeit gegen das Innenministerium geklagt.
10.05.2010 Erweiterung der Klage vom 09.11.2009
25.05.2010 Verfassungsklage Antrag
07.12.2010 Klageantrag Körperverletzung als Verwaltungsklage
13.12.2010 Klage wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht Potsdam
ab 25.01.2011 RA Dr. Ingo-Jens Tegebauer
08.04.2011 Petition vor dem Landtag Brandenburg Nr. 1148/5
ab Mai 2011 Rechtsanwalt Hans – Heinrich Dördrechter
ab Mai 2011 Gabriele Frommherz – Rechtsanwältin
28.04.2011 Beschwerde vor dem Europäischen Gericht für Menschenrechte in Straßburg
Rechtsanwalt Dr. Ingo-Jens Tegebauer, LL.M. –
tegebauer@gmx.de
0651 – 99 405 – 01
Rechtsanwalt Hans – Heinrich Dördrechter
RA-Doerdrechter@t-online.de
02254 – 5751 / 969990
Gabriele Frommherz – Rechtsanwältin – kanzlei-frommherz@arcor.de
Sie wurde vom IM (ge)mobbed … 2005/06
03304-3942-0
Martina König-Haase
Fachärztin für Psychiatrie
16727 Velten
03304 – 31878
Raschke, Joachim - 3. Juni 2011 um 07:37 Uhr
Innenministerium Brandenburg verletzt die Menschenrechte eines schwerbehinderten
SED-Opfers
Redaktion / 7.6.2011 / stephan seiler
Potsdam / Der im Jahre 1954 geborener Ex-DDR Bürger H.T. (Name der Redaktion bekannt) hatte 1971 Ausbildungsverbot (erweiterte Oberschule), versuchte 1972 aus der DDR zu fliehen. Da dieser Fluchtversuch scheiterte, wurde er im selben Jahr von der DDR zu 3 Monaten Haft verurteilt und musste diese absitzen. Ausserdem verweigerte er die vormilitärische Ausbildung und konnte deshalb seine Berufsausbildung zum Zootechniker nie beenden. Er konnte wegen dem staatlichen Zwang der SED Diktatur nie einen beruflichen Fähigkeitsausweis erwerben. Durch die Haft und die widrigen Umstände erlitt H.T. bleibende gesundheitliche und psychische Schäden und ist heute schwerbehindert. Obschon es in Deutschland ein Rehabilitierungsgesetz für SED-Opfer gibt, lässt das Innenministerium des Landes Brandenburg 6 Jahre mit einem Beschluss auf sich warten. Auch nachdem sogar der Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg das Verhalten des Innenministeriums rügt, bleibt die Behörde in Brandenburg noch immer untätig. Ein klarer Fall von staatlichem Rechtsmissbrauch.
Rehabilitationsgesetz als Wiedergutmachung an die Opfer der SED Diktatur
Mit dem Ende der SED Diktatur hat das vereinte Deutschland sich die Aufgabe gestellt, 40 Jahre Unrecht, Verfolgung und Behördenwillkür aufzuarbeiten und den Opfern des SED-Regimes späte Genugtuung zu geben und ihren Einsatz für Demokratie und Freiheit zu würdigen. Durch das Erste SED Unrechtsbereinigungsgesetz vom 29.Oktober 1992 wurde schnell eine Regelung für die von DDR- Unrechtsmaßnahmen am schwersten Betroffenen geschaffen, um diesen einen ersten Ausgleich für das erlittene Unrecht zu gewähren. Das Zweite SED Unrechtsbereinigungsgesetz vom 23.Juni 1994 griff dann die Fragen der verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung auf und verbesserte die Situation der Opfer politischer Verfolgung in den neuen Ländern in diesen Bereichen nachhaltig. Außer im Land Brandenburg, wo ein Opfer noch immer auf seine Rehabilitierung wartet.
Für die Gewährung von Leistungen nach diesem Gesetz ist Voraussetzung, dass durch einen Rehabilitierungsbeschluss eine rechtsstaatswidrige Entscheidung aufgehoben wird (§ 1 StrRehaG), aus dem sich die Dauer der unrechtmäßigen Haft ergibt. Das Rehabilitierungsverfahren wird durch dasjenige Landgericht durchgeführt, in dessen heutigem Bezirk das erstinstanzliche Straf- oder Ermittlungsverfahren seinerzeit durchgeführt worden ist (§ 8 StrRehaG).
Das beste Gesetz nützt nichts, wenn es ignoriert wird
Im Falle von H.T. ist das zuständige Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg unter der Federführung von der Präsidentin Frau Liane Klocek zuständig. Bereits 1990 hat H.T. einen Antrag auf verwaltungsrechtliche Reha-bilitierung gemäss StrRehaG beim Landesamt gestellt. Bis heute lässt das Innenministerium Brandenburg mit einer Entscheidung auf sich warten. Deshalb stellte H.T. in den Jahren 2004 und 2005 ein erneutes Gesuch um Rehabilitierung. Leider bis heute ohne Erfolg. Die Voraussetzungen im Falle von H.T. für eine verwal-tungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung sind in jedem Falle gegeben; sollte man meinen.
Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg bleibt untätig
Auf Grund der Untätigkeit des Innenministeriums des Landes Brandenburg erhob H.T. im November 2009 bei der Rechtsantragstelle des Verwaltungsgerichts Potsdam Klage und beantragte, das Landesamt zu verpflichten, über den Antrag aus dem Jahre 1990 nun endlich zu entscheiden.
Das Verfahren von H.T. gegen das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg, in dem dieser die Rehabilitierung wegen seiner politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR begehrt, stellt sich weder als besonders schwierig noch als komplex dar. Die lange Verfahrensdauer lässt sich nicht erklären.
Am 10. November 2009 forderte das Verwaltungsgericht Potsdam das Landesamt Brandenburg auf, innerhalb von acht Wochen auf die Klage zu erwidern. Es blieb allerdings weiterhin untätig. Mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 14. Juni 2010 bewilligte dasselbe Gericht H.T. eine Prozesskostenhilfe.
Der Antrag von H.T. auf verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung ist seit 6 Jahren noch immer hängig.
Beschwerde beim Menschenrechtshof in Strassburg wurde gutgeheissen
Aufgrund der Untätigkeit der Brandenburger Ämter rügt H.T. die Verletzungen des Rechts aus Art. 6 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte am Gerichtshof in Strassburg. Die überlange Verfahrensdauer verletzt das Recht des Beschwerdeführers aus Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Konvention, wonach jede Person ein Recht darauf hat, dass über ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen innerhalb angemessener Pflicht entschieden wird.
H.T. bekamt vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg recht. Die bisherige Dauer des Verfahrens beim Verwaltungsgericht Potsdam mit einer Dauer von über 6 Jahren ist im Ergebnis nicht mehr angemessen und verletzt den Beschwerdeführer in seinem Recht aus der Menschenrechtskonvention.
Auch der Europäische Gerichtshof macht den Landesfürsten von Brandenberg keinen Eindruck
Das Rehabilitierungsgesetz wurde damals 1990 von Dr. Angela Merkel als Meilenstein in der Aufarbeitung der SED-Diktatur verkündet und garantierte allen Geschädigten eine angemessene Entschädigung und Aufklärung der Sachverhalte.
Wenn allerdings ein Landesamt und sein Verwaltungsgericht 6 Jahre lang untätig bleibt, wo klare Beweise für eine unrechtmässige Freiheitsentziehung, Verunmöglichung einer Berufsausbildung und gesundheitliche Schäden vorliegen, nützt dieses Gesetzt dem Betroffenen wenig.
Auch die klare Antwort des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg macht den Brandenburger Landesfürsten keinen Eindruck. Ein weiterer Fall von demokratischen Grundgesetzen der Landesregierung, die in einem Einzelschicksal mit Füssen getreten werden.
Je länger das Verfahren dauert, je höher werden die Entschädigungsforderungen von H.T. Und bezahlt werden sie dann aus der Staatskasse der öffentlichen Hand.
Sämtliche Beweismittel liegen der Redaktion schriftlich vor.
http://www.politik-sind-wir.de/f8/b-rgerrechte-in-deutschland-land-brandenburg-t23746/
http://www.politik.de/forum/offenes/230625-requete.html
http://www.politik-sind-wir.de/member.php?u=475
Wolfgang Bergmann
Gartenfelder Straße 85
13599 Berlin
freier Publizist und Autor
Raschke, Joachim - 14. Juni 2011 um 17:56 Uhr